AGBsGTC
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice

 

1. Preise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt Vorbehalten. Pauschalangebote gelten nur kurzfristig für einen bestimmten Auftrag.

2. Aufträge
Aufträge werden grundsätzlich in der Weise ausgeführt, wie sie fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestellt werden. Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber zu entrichten. Mündliche Abreden bedürfen einer (fern-) schriftlichen Bestätigung.

2.1 Auftragsänderungen
Zu Änderungen des Auftragsumfanges ist der Fahrer nur insoweit ermächtigt als a) diese mit der Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice abgesprochen werden b) diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreiten. Bei Unvermögen oder Unmöglichkeit ist die Haftung auf Schadenersatz und / oder Erfüllung ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn durch einen unerwarteten Schaden am Fahrzeug die Fahrt nicht durchgeführt werden kann. QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice wird sich dann bemühen, Ersatz zu beschaffen. Ist dies nicht möglich, kann QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice vom Vertrag zurücktreten.

3. Vergütung
Die Vergütung ist bei Auftragsende fällig. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Zur Zeit des Verzuges werden Zinsen in Höhe 4% über dem Bundesbankdiskontsatz berechnet (§ 288 BGB; § 352 HGB). Wird bei Verzug des Kunden ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenden Kosten zu tragen. Für jede Mahnung kann eine Gebühr von ab 5,- € erhoben werden. Bei Aufträgen deren Gesamtsumme 5.000,- € übersteigt, ist die Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice berechtigt bis zu 50% des Auftragwertes vor dessen Beginn zu verlangen.

4. Rücktritt
Bei Rücktritt von einem Auftrag können bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden. Dies trifft gleichermaßen zu, wenn der Kunde die Fahrt nicht vertragsgemäß antritt. Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat die Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice dann, wenn der Rücktritt nicht auf dem Umstand beruht, den die Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice vertreten hat, anstelle des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Deren Höhe bemisst sich nach dem vereinbarten Mietpreis bzw. der in Rechnung zu stellenden Kosten, unter Abzug des Wertes, der von der Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice ersparten Aufwendungen und etwaiger durch andere Verwendungen des Fahrzeugs erzielten Erlöse. Die Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:

Bus Anmietungen:
a) bis 15 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 10 %
b) ab 14 bis 5 Tage vor geplantem Fahrtantritt 25 %
c) ab 4 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 50 %
d) ab 2 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 100 %

PKW Anmietungen :
a) bis 2 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 20 %
b) bis 1 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 30 %
c) bis 12 Std vor dem geplanten Fahrtantritt 70 % (Ausnahme bei Airport oder StadtTransfer: 20 %)
d) innerhalb 12 Std oder bei No Show 100 %

Chauffeuranmietungen :

a) bis 2 Tage vor Bereitstellung ab jeweiliger Station 25 %
b) bis 1 Tage vor Bereitstellung ab jeweiliger Station 80 %
c) innerhalb 1 Tag oder bei No Show 100 %

Bei Großaufträgen ist, bei einer Stornierung nach der Erstellung einer Auftragsbestätigung, eine Stornogebühr in Höhe des Auftragswertes zu zahlen. Nach Fahrtantritt sind je nach Art der Fahrt mindestens 3 Stunden oder 8 Stunden als Entschädigung zu zahlen. Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen der Firma QualityLineLimousinen- und Chauffeurservice zurückzuführen ist, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unberührt. Für Fremdleistungen (z.B. Hotel-, Restaurantreservierungen, Helicoptern u. ä.), die von unseren Partnern gestellt werden, gelten deren Stornofristen und – gebühren, die wir mit der Auftragsbestätigung ohne Aufschlag darstellen.

5. Verbotene Nutzung
Fahrzeuge der Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice dürfen nicht genutzt werden
a) zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art
b) zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches ( §§ 1-9 StGB ), auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht ist.
c) zu Fahrten, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen. Es ist dem Kunden weiterhin untersagt, den Fahrer zu den unter Ziff.5 a-c aufgeführten Nutzungen aufzufordern.

6. Haftung des Kunden
a) Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten, widerrechtlichen Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer, persönlich
und unbegrenzt.
b) Im übrigen haftet der Kunde unbegrenzt und persönlich für alle Schäden, welche bei der Benutzung zu verbotenem Zweck ( Ziff. 5) entstanden sind.
c) Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Den Schaden, der aus Übermittlungsfehlern, Mißverständnissen und Irrtümern im telefonischen, telegrafischen, drahtlosen oder fernschriftlichen Verkehr mit den Kunden oder mit Dritten entsteht, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht von der QualityLine Limousinen-und Chauffeurservice verschuldet wurde. Die Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice behält sich vor, aus Gründen der Sicherheit bei telefonisch, telegrafisch, drahtlos oder fernschriftlich eingehenden Aufträgen eine Bestätigung einzuholen. Wenn die Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice telefonische, telegrafische, drahtlose oder fernschriftliche Mitteilungen schriftlich bestätigt, hat der Kunde Abweichungen zwischen derartigen Mitteilungen und der schriftlichen Bestätigung unverzüglich zu beanstanden.

7. Haftung
Die Firma QualityLine Limousinen-und Chauffeurservice haftet für alle dem Kunden grob schuldhaft zugefügten Schäden, soweit eine Deckung des Schadens im Rahmen der für den entsprechen den PKW abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges tritt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein. Die Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice darf mit der Ausführung aller ihr übertragenen Geschäfte im eigenen Namen Dritte ganz oder teilweise beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interessen des Kunden für gerechtfertigt hält. Macht die Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice hiervon Gebrauch, so beschränkt sich die Verantwortlichkeit auf sorgfältige Auswahl und Unterweisung des beauftragten Dritten. Durch unsere Fahrer im Rahmen der Chauffeurgestellung verursachte Schäden an Kundenfahrzeugen, sind von der Haftung ausgeschlossen.

8. Schadensersatzansprüche
Sofern ein Unfall polizeilich aufgenommen wurde, wird die Zahlung von Schadensersatzansprüchen der Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice erst dann fällig, wenn zuvor die Gelegenheit bestand, die Ermittlungsakte einzusehen und ein solcher Anspruch frei von Einreden und Einwendungen dem Grunde und der entsprechend geltend gemachten Höhe nach besteht. Bei allen sonst gegen die Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice geltend gemachten Ansprüchen leistet die Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice nur aufgrund von Rechnungen, die den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entsprechen.

9. Änderungsvorbehalt
Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte es aus firmeninternen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen, dem Auftrag zu entsprechen, behält sich die Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Dabei ist QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice bemüht, im Hinblick auf den üblichen Arwendungszweck und die Verwendungsmöglichkeiten, die Abweichung zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.

10. Datenspeicherung
Der Kunde ist damit einverstanden, daß die Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice seine persönlichen Daten zu Firmenzwecken speichert

11. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten die sich aus dem Vertrag bzw. dem Vertragsverhältnis ergeben, wird Viersen als Gerichtsstand vereinbart soweit
a) der Kunde Vollkaufmann gem. § 1 HGB ist
b) er eine dem Vollkaufmann gleichgestellte Person im Sinne von § 38 Abs. 1 ZPO ist.
c) er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
d) er nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt.
e) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten die AGB´s eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Stand: 01.07.2014